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Auftrittsordnung der Gruppe „No Stress Meenz“
1. Allgemeines Auftreten
Die Gruppe „No Stress Meenz“ repräsentiert den Verein bei jedem Auftritt gemeinsam nach außen. Daher achten alle Mitglieder auf ein gepflegtes, freundliches und respektvolles Auftreten – vor, während und nach dem Auftritt.
Wir treten immer als Gemeinschaft auf und unterstützen uns gegenseitig.
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2. Vereinskleidung
Bei Auftritten ist grundsätzlich die offizielle Vereinskleidung zu tragen.
Im Sommer wird das Sommerkostüm getragen.
Vom 11.11. bis einschließlich Aschermittwoch wird das Winterkostüm getragen.
Die Kleidung muss sauber, ordentlich und gepflegt sein.
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3. Verhalten vor dem Auftritt
Bitte rechtzeitig zum Treffpunkt erscheinen.
Vor dem Auftritt ist darauf zu achten, in welcher Aufstellung gespielt wird.
Jeder kümmert sich eigenständig um:
den Transport seines Instrumentes,
sowie die eigene An- und Abreise.
Absprachen und Fahrgemeinschaften untereinander sind ausdrücklich erwünscht.
Niemand erscheint alkoholisiert zum Auftritt.
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4. Verhalten während des Auftritts
Während des Auftritts sind Zigaretten und Alkohol untersagt.
Auch in den Pausen bleiben wir auf dem uns zugewiesenen Platz und in unserer Formation stehen.
Auf der Bühne und während Ansagen herrscht Ruhe.
Änderungen im Programm oder Anweisungen der Verantwortlichen sind zu beachten.
Wir achten aufeinander und unterstützen uns gegenseitig.
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5. Verhalten nach dem Auftritt
Auch nach dem offiziellen Auftritt vertreten wir den Verein weiterhin in der Öffentlichkeit.
Deshalb gilt:
In Vereinskleidung ist auf ein angemessenes Verhalten zu achten.
Kein pöbeln, keine Beleidigungen und kein ausfallendes Verhalten.
Kein übermäßiger Alkoholgenuss.
Wir begegnen Publikum, Veranstaltern und anderen Gruppen freundlich und höflich.
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6. Umgang miteinander
Kritik, Beschwerden oder Diskussionen werden niemals vor Publikum ausgetragen.
Probleme oder Unstimmigkeiten werden intern und respektvoll geklärt.
Jeder behandelt andere Mitglieder mit Respekt und Fairness.
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7. Schlusswort
„No Stress Meenz“ steht für Gemeinschaft, Zusammenhalt, Spaß an der Musik und ein positives Auftreten nach außen.
Jedes Mitglied trägt mit seinem Verhalten dazu bei, den Verein würdig zu vertreten.
Kostümordnung der Gruppe„No Stress Meenz e.V.“
§1 Allgemeines
Die Kostümordnung regelt das einheitliche Erscheinungsbild des Vereins „No Stress Meenz e.V.“ bei Auftritten, Veranstaltungen, Umzügen und vereinsbezogenen Aktivitäten.
Alle Mitglieder verpflichten sich, die Vorgaben dieser Kostümordnung einzuhalten.
Es wird zwischen zwei Arten von Kostümen unterschieden:
Sommerkostüm
Winterkostüm
Alle Kostüme müssen gepflegt, sauber und in einem ordentlichen Zustand sein.
Die Kostüme sollen kreativ und individuell gestaltet sein, dürfen jedoch nicht ordinär, anstößig oder unangemessen wirken.
Die finale Entscheidung über die Zulässigkeit eines Kostüms trifft der/die Kostümverantwortliche des Vereins.
§2 Sommerkostüm
2.1 Farbgestaltung
Das Sommerkostüm ist grundsätzlich in den Farben:
Schwarz
Weiß
schwarz/Weiß
zu halten.
Blaue Accessoires sind zusätzlich erlaubt.
2.2 Oberbekleidung
Zum Sommerkostüm gehören:
T-Shirts, Blusen, Hemden, Polo Shirt oder Tops mit Vereinsaufdruck, Collegejacken ( Schwarz mit weißen Ärmeln ) mit Vereinsaufdruck
Aufdruckregelung
Der Vereinsaufdruck auf der Rückseite ist verpflichtend.
Ein zusätzlicher Aufdruck auf der linken Vorderseite ist freiwillig.
Wer möchte kann auf den linken Arm zusätzlich seine Namen und das Instrument drucken lassen.
2.3 Hosen / Röcke
Die Hosen müssen farblich in folgenden Varianten gehalten sein:
Schwarz
Weiß
Schwarz/Weiß
Nicht erlaubt sind Jogginghose
2.4 Schuhe
Erlaubt sind ausschließlich Schuhe in:
Schwarz
Weiß
Schwarz/Weiß
2.5 Accessoires
Folgende Accessoires sind erlaubt:
Schwarze Accessoires
Weiße Accessoires
Blaue Accessoires
Beispiele z.B.:
Hüte
Handschuhe
Schmuck
Gürtel
Hosenträger
Schals
Kopfbedeckungen
usw.
§3 Winterkostüm
3.1 Grundstil
Das Winterkostüm orientiert sich stilistisch an:
Mittelalter
Steam Punk
Die Grundfarben sind:
Schwarz
Weiß
Schwarz/Weiß
Das Vereinslogo muss beim Winterkostüm nicht zwingend angebracht sein.
3.2 Steam-Punk-Elemente
Erlaubt und ausdrücklich erwünscht sind dekorative Steam-Punk-Elemente wie:
Zahnräder
Mechanische Verzierungen
Ketten
Nieten
Viktorianische Elemente
Diese Elemente sollen vorzugsweise in folgenden Farben gehalten sein:
Silber
Schwarz
Weiß
3.3 Schuhe
Die Schuhe müssen farblich passend gestaltet sein in:
Schwarz
Weiß
Schwarz/Weiß
3.4 Accessoires
Erlaubt sind Accessoires in:
Schwarz
Weiß
Passende mittelalterliche oder Steam-Punk-orientierte Ergänzungen sind erwünscht.
§4 Abnahme der Kostüme
Alle Kostüme müssen vor ihrem ersten offiziellen Einsatz durch den/die Kostümverantwortliche*n des Vereins abgenommen werden.
Die Kostümverantwortlichen sind aktuell Sabrina und Mirien.
Der/die Kostümverantwortliche entscheidet insbesondere über:
Einhaltung der Farbgebung
Stilistische Passung
Vereinskonformität
Ordnungsgemäßen Zustand
Angemessenheit des Erscheinungsbildes
Nicht genehmigte Kostüme dürfen bei offiziellen Vereinsauftritten nicht getragen werden.
§5 Schlussbestimmung
Diese Kostümordnung tritt mit Beschluss des Vereins in Kraft.
Änderungen oder Ergänzungen können durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung beschlossen werden.